diff --git a/content/german/schuelerrat/geschaeftsordnung.md b/content/german/schuelerrat/geschaeftsordnung.md index 2278f7c..eebbdf1 100644 --- a/content/german/schuelerrat/geschaeftsordnung.md +++ b/content/german/schuelerrat/geschaeftsordnung.md @@ -1,11 +1,9 @@ --- -title: "Geschäftsordnung" +title: Geschäftsordnung draft: false -# page title background image -bg_image: "media/backgrounds/page-title.png" -type: "pages" +bg_image: media/backgrounds/page-title.png +type: pages --- - ## 1. Namensgebung Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG. @@ -25,23 +23,26 @@ Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weite Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe: {{% content %}} -- Vorstand -- Vollversammlung -- Delegation zum Stadtschülerrat -- Beirat des Schülerrates -{{% /content %}} + +* Vorstand +* Vollversammlung +* Delegation zum Stadtschülerrat +* Beirat des Schülerrates + {{% /content %}} Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden. ## 5. Vorstand + Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums. Der Vorstand besteht aus: {{% content %}} -- einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder -- einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden -- weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer) -{{% /content %}} + +* einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder +* einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden +* weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer) + {{% /content %}} Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl. @@ -63,7 +64,7 @@ Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnas Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. -### 6. [A] Vertreter in der Gesamtkonferenz +### 6. \[A] Vertreter in der Gesamtkonferenz (1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter. @@ -110,7 +111,7 @@ Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten M Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt. -### 10. [A] Abstimmungen +### 10. \[A] Abstimmungen Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben. @@ -122,5 +123,4 @@ Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokrat Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. - ->Letzte Änderung: 14.06.2017 +Letzte Änderung: 14.06.2017 \ No newline at end of file