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title: Schülervertretung
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description: Herzlich willkommen auf der Seite des Schülerrates vom
Georg-Cantor-Gymnasium. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu
unserer Arbeit als Schülervertretung.
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## Wer sind wir?
Die Schülervertretung besteht aus dem Schülerrat, dem Beirat und dem Vorstand. Der Schülerrat ist ein Gremium, das sich aus den Klassensprechern, den Schulsprechern und den Vertretern des Beirates zusammensetzt. Die Klassensprecher werden zu Beginn jedes Schuljahres von ihren Klassen gewählt. Die Schulsprecher hingegen werden basisdemokratisch von der gesamten Schülerschaft gewählt, zurzeit begleiten dieses Amt Lilli Berthold und Denys Konovalov.
Die Vertreter des Beirates werden von diesem eigenständig gewählt.
In der Schülervertretung werden Projekte umgesetzt, die den Schulalltag und damit die Schüler betreffen. Die aktuellen Projekte sind hierbei der Tag der Kulturen (TdK), das Wichteln, der Weihnachtsbasar, unsere Öffentlichkeitsarbeit und die Verschönerung unseres Schulgeländes.
## Was ist der Beirat?
Der Beirat ist ein Gremium, in dem jeder Schüler Mitglied werden und damit an der Gestaltung des Schulalltages mitwirken kann. Hier werden ebenfalls Projekte umgesetzt. Der Beirat kümmert sich zurzeit um die Umgestaltung unseres Essenraumes und auch der Schulshop ist sein Aufgabengebiet.
## Projekte
### Tag der Kulturen
Der Tag der Kulturen ist ein Projekttag, an welchem Schüler Vorträge halten oder Workshops leiten,
bei denen die Schüler die Vielfalt auf der Welt und den Ländern kennenlernen können.
Außerdem wird der Tag von einem internationalen Buffet begleitet, bei welchem
jede Klasse ein Land zugeteilt, dessen Spezialitäten sie anbietet.
### Wichteln
Zur Weihnachtszeit findet bei uns ein Wichteln statt. Jeder Schüler kann ein
Wichtelgeschenk kaufen, welches er gerne an jemanden verschenken möchte.
Diese Wünsche werden gesammelt und die Geschenke gepackt, um sie dann in der
letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien zu verteilen.
### Weihnachtsbasar
An den letzten Tagen vor den Weihnachtsferien findet in unserer Schule ein
Weihnachtsbasar statt, bei welchem nicht nur die Schüler, sondern auch
Außenstehende die Möglichkeit haben, von den Schülern selbst gemachte Dinge zu
kaufen. Bei dieser Aktion wird ein Teil des Erlöses an wohltätige Zwecke gespendet.
### Schulverschönerung
Auf unserem Schulhof blühen die Blumen. Ein Grund dafür ist eine Aktion, bei welcher die Klassen gemeinsam die Beete bepflanzt haben, um
mehr Farbe auf den Schulhof zu bringen. Außerdem planen wir auch im Inneren des
Schulhauses weiter an einer angenehmen Lernumgebung zu arbeiten.
Hierbei spielt besonders die Initiative des Beirates zur Umgestaltung des
Essensraumes eine große Rolle.
### Schulshop
Der Schulshop ist ein 2018 initiiertes Projekt, bei welchem Kleidung mit dem
Schullogo gekauft werden kann. Hierfür stehen pro Schuljahr zwei
Bestellzeiträume zur Verfügung, bei denen die Schüler aus einem wechselnden
Angebot wählen können.
## Ansprechpartner
### Schülerrat
* **Lilli Berthold** und **Denys Konovalov** (Klasse 9): Schülersprecher
### Beirat
* **Clara Kobitsch-Meyer** und **Anni Aschenbach** (Klasse 11): Beiratsvorstand
## Kontaktmöglichkeiten
Wir haben für alle Schülerinnen und Schüler ein offenes Ohr und sind jederzeit ansprechbar.
Außerdem sind wir per <a href="mailto:schuelerrat@cantor-gymnasium.de"><i class="fa-solid fa-at"></i>Mail</a> erreichbar.
## Öffentlichkeitsarbeit
Der Schülerrat unserer Schule verfügt über einen eigenen Instragram-,
sowie einen Facebook- und Twitteraccount, auf welchen die neusten Dinge an
unserer Schule zu sehen sind. Außerdem betreiben wir einen YouTube Kanal, um die
Schüler, Lehrer aber auch die Eltern über unsere aktuellen Projekte aufzuklären.
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title: Geschäftsordnung der Schülervertretung
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#### **1. Funktion**
Die Schülervertretung ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler des Georg-Cantor-Gymnasiums gegenüber der Schulleitung, dem Schulelternrat, dem Förderverein, sonstigen innerschulischen Institutionen, dem Stadtschülerrat Halle (Saale), sonstigen Institutionen der Bildungspolitik sowie der Öffentlichkeit nach §49 SchulG LSA.
Sie gliedert sich in 3 ständige Organe:
* Schülerrat
* Beirat
* Vorstand
#### **2. Schülerrat**
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums setzt sich aus allen Klassensprechern der Klassen, sowie dem Vorstand der Schülervertretung zusammen und ist das höchste beschlussfassende Organ der Schülervertretung.
Der Schülerrat tritt gemäß der aktuellen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Sommerferien zusammen.
Die Teilnahme an Sitzungen ist für alle Mitglieder des Schülerrats verpflichtend, Ausnahmen sind bei schulischen Terminen oder Anlässen möglich. Bei Nichtteilnahme an einer Sitzung ist der Stellvertreter zu entsenden, der für diese Sitzung die Rechte eines Schülerratsmitglieds bekommt.
Der Schülerrat ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
#### **3. Beirat**
Der Schülerbeirat des Georg-Cantor-Gymnasiums besteht aus freiwilligen Mitgliedern, unabhängig von Klassenstufe oder Mitgliedschaft in anderen Gremien. Eine Liste anwesender Mitglieder ist stets zu führen und zu aktualisieren.
Der Schülerbeirat hat beratende und unterstützende Funktion und kann Beschlussvorlagen in den Schülerrat einbringen, basisdemokratische Abstimmungen einleiten und eigene Beschlüsse fassen.
Der Schülerbeirat ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
Der Schülerbeirat wählt aus seiner Mitte einen oder zwei Vorsitzende. Diese haben die Aufgabe, die Sitzungen des Schülerbeirats zu leiten und repräsentieren den Schülerbeirat nach außen.
Der Schülerbeirat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, welche Regelungen zu Themen treffen darf, die nicht in diesem Dokument festgelegt sind.
#### **4. Vorstand**
Der Vorstand der Schülervertretung ist das zweithöchste beschlussfassende Organ der Schülervertretung und hat die Aufgabe, diese nach außen zu repräsentieren.
Der Vorstand besteht aus:
* Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
* Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
* Einem oder zwei Vorsitzenden des Schülerbeirats
#### **5. Delegierte**
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums wählt aus seiner Mitte Delegierte zu folgenden Institutionen:
* Einen Delegierten und einen Ersatzdelegierten zum Stadtschülerrat Halle (Saale)
* Einen oder zwei Delegierte zum Förderverein des Georg-Cantor-Gymnasiums
* Einen oder zwei Delegierte zum Schulelternrat des Georg-Cantor-Gymnasiums
Die Delegierten haben die Aufgabe, die Schülervertretung des Georg-Cantor-Gymnasiums nach außen zu repräsentieren und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Schülervertretung aufzubauen.
Bei sonstigen Gremien oder Institutionen entsendet der Vorstand aus seinen Reihen Vertreter.
#### **6. Wahlen der Schülervertreter**
Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso viele Vertreter in die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen, wie von der Schulleitung vorgegeben, und mindestens halb so viele Stellvertreter.
Zwei der zu vergebenden Plätze in der Gesamtkonferenz gehen automatisch an die zwei Schülersprecher oder einen Schülersprecher und einen Stellvertreter.
#### **7. Basisdemokratische Abstimmungen**
Alle beschlussfähigen Organe der Schülervertretung haben das Recht, mit einfacher Mehrheit basisdemokratische Abstimmungen einzuleiten.
Für die Durchführung der Abstimmung wird ein Wahlvorstand aus der Mitte des durchführenden Gremiums gewählt. Dem Wahlvorstand obliegen die Entscheidungen über die Art der Abstimmung, die Fragestellung, sowie die Durchführung. Der Wahlvorstand gewährleistet die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze.
Der Wahlvorstand informiert die Schülervertretung spätestens eine Woche vor der Durchführung der Abstimmung über die getroffenen Beschlüssen.
Ergebnisse basisdemokratischer Abstimmungen sind von allen Gremien bedingungslos anzuerkennen und gelten als direkter Ausdruck des Schülerwillens.
#### **8. Wahlen und Abstimmungen**
Für alle durchzuführenden Wahlen gelten die Wahlrechtsgrundsätze und die Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Einhaltung dieser ist vom Vorstand zu gewährleisten.
Sofern nicht anders gewünscht, sind Wahlen offen durchzuführen.
Für Abstimmungen beschließt das Gremium mit einfacher Mehrheit eine Abstimmungsmöglichkeit, die den demokratischen Grundsätzen entspricht.
Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln im Schülerrat.