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title: Dokumente und Formulare
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description: Hier finden Sie schulische Dokumente und Formulare als PDF zum Download.
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title: Alarmordnung
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type: forms
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* Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt eine Alarmierung durch die elektrische Alarmeinrichtung bzw. durch eine Durchsage über die Rufanlage des Gebäudes.
* Der Alarm wird durch die elektrischen Brandmelder bzw. den Schulleiter ausgelöst. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrkräfte und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Bei Schadenfeuer hat die Alarmauslösung, ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, unverzüglich zu erfolgen.
* Nach Auslösung des Alarmes und Anordnung der Räumung haben die Schülerinnen und Schüler sowie alle sich im Gebäude befindlichen Personen unter Zurücklassung aller Gegenstände das Gebäude zu verlassen.
* Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend dem Fluchtwegplan bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
* Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
* Ist eine Klasse/ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mitzubetreuen.
* Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, haben die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in einem anderen Raum, der mehr Sicherheit bietet, zu verbleiben. In den Räumen sind die Fenster und die Türen erforderlichenfalls zu schließen. Zur schnelleren Rettung machen sich die Eingeschlossenen am Fenster oder auf andere geeignete Weise bemerkbar.
* Bei Bränden mit Schadstofffreisetzung in der Umgebung der Schule bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst in ihren Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude und warten auf weitere Anweisungen der Schulleitung. Die Fenster und die Türen sind zu schließen.
* Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw. Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
* Die Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.
* Jeder Missbrauch der Alarmeinrichtungen - Rauchfangmelder, Rauchfangtüren, Feuerlöscher, Fluchtwegtüren - ist ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz und somit strafbar.
- Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt eine Alarmierung durch die elektrische Alarmeinrichtung bzw. durch eine Durchsage über die Rufanlage des Gebäudes.
- Der Alarm wird durch die elektrischen Brandmelder bzw. den Schulleiter ausgelöst. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrkräfte und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Bei Schadenfeuer hat die Alarmauslösung, ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, unverzüglich zu erfolgen.
- Nach Auslösung des Alarmes und Anordnung der Räumung haben die Schülerinnen und Schüler sowie alle sich im Gebäude befindlichen Personen unter Zurücklassung aller Gegenstände das Gebäude zu verlassen.
- Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend dem Fluchtwegplan bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
- Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
- Ist eine Klasse/ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mitzubetreuen.
- Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, haben die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in einem anderen Raum, der mehr Sicherheit bietet, zu verbleiben. In den Räumen sind die Fenster und die Türen erforderlichenfalls zu schließen. Zur schnelleren Rettung machen sich die Eingeschlossenen am Fenster oder auf andere geeignete Weise bemerkbar.
- Bei Bränden mit Schadstofffreisetzung in der Umgebung der Schule bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst in ihren Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude und warten auf weitere Anweisungen der Schulleitung. Die Fenster und die Türen sind zu schließen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw. Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
- Die Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.
- Jeder Missbrauch der Alarmeinrichtungen - Rauchfangmelder, Rauchfangtüren, Feuerlöscher, Fluchtwegtüren - ist ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz und somit strafbar.
Halle, d. 06. August 2009

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title: Aufnahmeantrag
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- title: Aufnahmeantrag
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type: forms
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Hier kann das Anmeldeformular für die Aufnahmeprüfung am Georg-Cantor-Gymnasium heruntergeladen werden.
## Datenschutzhinweise
Ihre Angaben werden gem. der aktuell gültigen Datenschutzverordnung EU-DSGVO erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den o.g. Vorschriften. Diese Daten werden für Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Kontaktaufnahme mit Ihnen gespeichert.
Die Löschung derselben erfolgt, sobald deren Speicherung für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich ist.
Ihre Angaben werden gem. der aktuell gültigen Datenschutzverordnung EU-DSGVO erhoben. Die Speicherung der Daten erfolgt elektronisch und in Akten. Die weitere Datenverarbeitung richtet sich nach den o.g. Vorschriften. Diese Daten werden für Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens und der Kontaktaufnahme mit Ihnen gespeichert.
Die Löschung derselben erfolgt, sobald deren Speicherung für die Bearbeitung nicht mehr erforderlich ist.
Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft und Akteneinsicht. Bei vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechts können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.

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title: "Aufnahmeklausuren"
title: Aufnahmeklausuren
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- title: Aufnahmeklausur
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- title: Kognitiver Fähigkeitstest
link: /media/forms/Kognitiver Fähigkeitstest.pdf
- title: Aufnahmeklausur
link: /media/forms/Aufnahmeklausur.pdf
- title: Kognitiver Fähigkeitstest
link: /media/forms/Kognitiver Fähigkeitstest.pdf
type: forms
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Hier können die Beispielklausuren für die Aufnahmeprüfung am Georg-Cantor-Gymnasium heruntergeladen werden.
Lösungen für den kognitiven Fähigkeitstest:
|Nummer|Antwort|
|-|-|
|**(A) Wortschatz/Wortanwendungen**||
|---|---|
|**(A) Wortschatz/Wortanwendungen**| |
|1.|b|
|2.|d|
|3.|a|
|4.|d|
|5.|e|
|6.|c|
|**(B) Vergleich/Gleichungen**||
|**(B) Vergleich/Gleichungen**| |
|1.|d|
|2.|d|
|3.|a|
|5.|29|
|6.|10|
|7.|5|
|**(C) Figuren erkennen**||
|**(C) Figuren erkennen**| |
|1.|e|
|2.|c|
|3.|c|

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title: Hausordnung
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type: forms
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**1.** Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass eine andere Person durch sie weder gefährdet oder belästigt wird, noch zu Schaden kommt und sind zur Abwendung von Gefahren verpflichtet. Das Eigentum anderer wird geachtet.
- 1\. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass eine andere Person durch sie weder gefährdet oder belästigt wird, noch zu Schaden kommt und sind zur Abwendung von Gefahren verpflichtet. Das Eigentum anderer wird geachtet.
- 2\. Der Vormittagsunterricht beginnt 7:30 Uhr und endet 13:10 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt 13:40 Uhr. Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 7:15 Uhr gestattet. Die Schule ist bis 16:30 Uhr geöffnet.
- 3\. Schüler, die aufgrund der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits vor 7:00 Uhr auf dem Schulgelände ankommen, können eine Einlasskarte erhalten. Ab 6:30 Uhr besteht dann die Möglichkeit des Aufenthaltes für Schüler der Klassen 5-9 im Raum 205 (Lernwerkstatt) und für Schüler der gymnasialen Oberstufe im Schulclub (Kellergeschoss)
- 4\. Nach Eintreffen in der Schule verlassen die Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich Klasse 9) vor Unterrichtsende nicht eigenmächtig das Schulgelände.
- 5\. Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse, meldet der Schülersprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat.
- 6\. In den kleinen Pausen sorgen die Lehrer dafür, dass die Unterrichtsräume rechtzeitig geöffnet werden. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.
- 7\. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5-9 auf dem Schulhof des Georg-Cantor-Gymnasiums auf, die der gymnasialen Oberstufe können im Gebäude verbleiben. Sie halten sich vorrangig im Schulclub und mittleren Schulinnenhof (Kellergeschoss) sowie in den hinteren Flurbereichen auf. Der Fahrradstellplatz hinter dem Schulgebäude ist kein Pausenhof. Aus Sicherheitsgründen werden Taschen nicht auf den Treppen und Fluren abgestellt. Bei starken Regenfällen bzw. Kälte verbleiben die Schülerinnen und Schüler nach dem Abklingeln im Unterrichtsraum.
- 8\. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler, die an keiner Nachmittagsveranstaltung teilnehmen, das Schulgelände.
- 9\. Alle persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schüler sind nach Unterrichtsschluss mit nach Hause zu nehmen bzw. im Schließfach zu deponieren (keine Haftung).
- 10\. Unfälle und Verletzungen werden unverzüglich der Lehrkraft bzw. dem aufsichtsführenden Lehrer und der Schulsekretärin gemeldet.
- 11\. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
- 12\. Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und entsprechend zu sichern (keine Haftung der Schule).
- 13\. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
- 14\. Waffen, Drogen, Alkohol, Messer und Feuerwerkskörper u.ä. sind in der Schule verboten.
- 15\. Mitgebrachte Handys sind während des Unterrichts auszuschalten.
- 16\. Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gebäude sind Schüler und Lehrer gemeinsam verantwortlich. Die jeweils letzte Klasse in einem Raum stellt die Stühle hoch (nach Reinigungsplan) und schließt die Fenster. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel und die Kreideablage.
- 17\. Auf der Spielfläche am Basketballkorb ist das Basketballspielen gestattet. Die Tischtennisplatten sind nur zum Tischtennisspiel zu nutzen. Alle anderen Ballspielarten sind auf dem Schulhof nicht erlaubt.
**2.** Der Vormittagsunterricht beginnt 7:30 Uhr und endet 13:10 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt 13:40 Uhr. Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 7:15 Uhr gestattet. Die Schule ist bis 16:30 Uhr geöffnet.
**3.** Schüler, die aufgrund der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits vor 7:00 Uhr auf dem Schulgelände ankommen, können eine Einlasskarte erhalten. Ab 6:30 Uhr besteht dann die Möglichkeit des Aufenthaltes für Schüler der Klassen 5-9 im Raum 205 (Lernwerkstatt) und für Schüler der gymnasialen Oberstufe im Schulclub (Kellergeschoss)
**4.** Nach Eintreffen in der Schule verlassen die Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich Klasse 9) vor Unterrichtsende nicht eigenmächtig das Schulgelände.
**5.** Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse, meldet der Schülersprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat.
**6.** In den kleinen Pausen sorgen die Lehrer dafür, dass die Unterrichtsräume rechtzeitig geöffnet werden. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.
**7.** In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5-9 auf dem Schulhof des Georg-Cantor-Gymnasiums auf, die der gymnasialen Oberstufe können im Gebäude verbleiben. Sie halten sich vorrangig im Schulclub und mittleren Schulinnenhof (Kellergeschoss) sowie in den hinteren Flurbereichen auf. Der Fahrradstellplatz hinter dem Schulgebäude ist kein Pausenhof. Aus Sicherheitsgründen werden Taschen nicht auf den Treppen und Fluren abgestellt. Bei starken Regenfällen bzw. Kälte verbleiben die Schülerinnen und Schüler nach dem Abklingeln im Unterrichtsraum.
**8.** Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler, die an keiner Nachmittagsveranstaltung teilnehmen, das Schulgelände.
**9.** Alle persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schüler sind nach Unterrichtsschluss mit nach Hause zu nehmen bzw. im Schließfach zu deponieren (keine Haftung).
**10.** Unfälle und Verletzungen werden unverzüglich der Lehrkraft bzw. dem aufsichtsführenden Lehrer und der Schulsekretärin gemeldet.
**11.** Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
**12.** Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und entsprechend zu sichern (keine Haftung der Schule).
**13.** Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
**14.** Waffen, Drogen, Alkohol, Messer und Feuerwerkskörper u.ä. sind in der Schule verboten.
**15.** Mitgebrachte Handys sind während des Unterrichts auszuschalten.
**16.** Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gebäude sind Schüler und Lehrer gemeinsam verantwortlich. Die jeweils letzte Klasse in einem Raum stellt die Stühle hoch (nach Reinigungsplan) und schließt die Fenster. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel und die Kreideablage.
**17.** Auf der Spielfläche am Basketballkorb ist das Basketballspielen gestattet. Die Tischtennisplatten sind nur zum Tischtennisspiel zu nutzen. Alle anderen Ballspielarten sind auf dem Schulhof nicht erlaubt.
Halle, den 06. August 2009

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title: "Formular Kurswechsel"
title: Formular Kurswechsel
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- title: Formular Kurswechsel
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- title: Formular Kurswechsel
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Für eventuelle Wünsche nach einem Kurswechsel ist das folgende Formular zu verwenden.