--- title: "Geschäftsordnung" draft: false # page title background image bg_image: "images/backgrounds/page-title.png" type: "pages" --- ## 1. Namensgebung Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG. ## 2. Aufgaben Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums versteht sich als Interessenvertretung aller Schüler der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Stadtschülerrat Halle (Saale), sonstigen Institutionen der Bildungspolitik sowie der Öffentlichkeit. (§49 SchulG LSA gilt entsprechend) ## 3. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verantwortung des Vorstandes. Durch einfachen Beschluss kann diese Aufgabe jedoch an einen Ausschuss bzw. einzelne Mitglieder übergeben werden. Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weiterzuleiten. ## 4. Organe Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden. ## 5. Vorstand Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums. Der Vorstand besteht aus: