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@ -1,11 +1,12 @@
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title: Geschäftsordnung der Schülervertretung
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#### **1. Funktion**
@ -13,9 +14,9 @@ Die Schülervertretung ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen
Sie gliedert sich in 3 ständige Organe:
* Schülerrat
* Beirat
* Vorstand
- Schülerrat
- Beirat
- Vorstand
#### **2. Schülerrat**
@ -45,17 +46,17 @@ Der Vorstand der Schülervertretung ist das zweithöchste beschlussfassende Orga
Der Vorstand besteht aus:
* Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
* Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
* Einem oder zwei Vorsitzenden des Schülerbeirats
- Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
- Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
- Einem oder zwei Vorsitzenden des Schülerbeirats
#### **5. Delegierte**
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums wählt aus seiner Mitte Delegierte zu folgenden Institutionen:
* Einen Delegierten und einen Ersatzdelegierten zum Stadtschülerrat Halle (Saale)
* Einen oder zwei Delegierte zum Förderverein des Georg-Cantor-Gymnasiums
* Einen oder zwei Delegierte zum Schulelternrat des Georg-Cantor-Gymnasiums
- Einen Delegierten und einen Ersatzdelegierten zum Stadtschülerrat Halle (Saale)
- Einen oder zwei Delegierte zum Förderverein des Georg-Cantor-Gymnasiums
- Einen oder zwei Delegierte zum Schulelternrat des Georg-Cantor-Gymnasiums
Die Delegierten haben die Aufgabe, die Schülervertretung des Georg-Cantor-Gymnasiums nach außen zu repräsentieren und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Schülervertretung aufzubauen.
@ -85,4 +86,4 @@ Sofern nicht anders gewünscht, sind Wahlen offen durchzuführen.
Für Abstimmungen beschließt das Gremium mit einfacher Mehrheit eine Abstimmungsmöglichkeit, die den demokratischen Grundsätzen entspricht.
Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln im Schülerrat.
Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln im Schülerrat.