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This commit is contained in:
@ -1,11 +1,12 @@
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title: Geschäftsordnung der Schülervertretung
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- /schuelervertretung/geschaeftsordnung/
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#### **1. Funktion**
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@ -13,9 +14,9 @@ Die Schülervertretung ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen
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Sie gliedert sich in 3 ständige Organe:
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* Schülerrat
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* Beirat
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* Vorstand
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- Schülerrat
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- Beirat
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- Vorstand
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#### **2. Schülerrat**
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@ -45,17 +46,17 @@ Der Vorstand der Schülervertretung ist das zweithöchste beschlussfassende Orga
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Der Vorstand besteht aus:
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* Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
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* Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
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* Einem oder zwei Vorsitzenden des Schülerbeirats
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- Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
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- Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
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- Einem oder zwei Vorsitzenden des Schülerbeirats
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#### **5. Delegierte**
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Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums wählt aus seiner Mitte Delegierte zu folgenden Institutionen:
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* Einen Delegierten und einen Ersatzdelegierten zum Stadtschülerrat Halle (Saale)
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* Einen oder zwei Delegierte zum Förderverein des Georg-Cantor-Gymnasiums
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* Einen oder zwei Delegierte zum Schulelternrat des Georg-Cantor-Gymnasiums
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- Einen Delegierten und einen Ersatzdelegierten zum Stadtschülerrat Halle (Saale)
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- Einen oder zwei Delegierte zum Förderverein des Georg-Cantor-Gymnasiums
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- Einen oder zwei Delegierte zum Schulelternrat des Georg-Cantor-Gymnasiums
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Die Delegierten haben die Aufgabe, die Schülervertretung des Georg-Cantor-Gymnasiums nach außen zu repräsentieren und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Schülervertretung aufzubauen.
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@ -85,4 +86,4 @@ Sofern nicht anders gewünscht, sind Wahlen offen durchzuführen.
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Für Abstimmungen beschließt das Gremium mit einfacher Mehrheit eine Abstimmungsmöglichkeit, die den demokratischen Grundsätzen entspricht.
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Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln im Schülerrat.
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Eine Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln im Schülerrat.
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Reference in New Issue
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