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type: forms
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* Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt eine Alarmierung durch die elektrische Alarmeinrichtung bzw. durch eine Durchsage über die Rufanlage des Gebäudes.
* Der Alarm wird durch die elektrischen Brandmelder bzw. den Schulleiter ausgelöst. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrkräfte und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Bei Schadenfeuer hat die Alarmauslösung, ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, unverzüglich zu erfolgen.
* Nach Auslösung des Alarmes und Anordnung der Räumung haben die Schülerinnen und Schüler sowie alle sich im Gebäude befindlichen Personen unter Zurücklassung aller Gegenstände das Gebäude zu verlassen.
* Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/ des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend dem Fluchtwegplan bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
* Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/ der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
* Ist eine Klasse/ ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/ er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mitzubetreuen.
* Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend dem Fluchtwegplan bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
* Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
* Ist eine Klasse/ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mitzubetreuen.
* Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, haben die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in einem anderen Raum, der mehr Sicherheit bietet, zu verbleiben. In den Räumen sind die Fenster und die Türen erforderlichenfalls zu schließen. Zur schnelleren Rettung machen sich die Eingeschlossenen am Fenster oder auf andere geeignete Weise bemerkbar.
* Bei Bränden mit Schadstofffreisetzung in der Umgebung der Schule bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst in ihren Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude und warten auf weitere Anweisungen der Schulleitung. Die Fenster und die Türen sind zu schließen.
* Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw.Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
* Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw. Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
* Die Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.
* Jeder Missbrauch der Alarmeinrichtungen - Rauchfangmelder, Rauchfangtüren, Feuerlöscher, Fluchtwegtüren - ist ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz und somit strafbar.
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Halle, d. 06. August 2009
OStD Dr. U. Müller (Schulleiter)
OStD Dr. U. Müller (Schulleiter)

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@ -19,27 +19,23 @@ Hier können die Beispielklausuren für die Aufnahmeprüfung am Georg-Cantor-Gym
Lösungen für den kognitiven Fähigkeitstest:
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|Nummer|Antwort|
|-|-|
|A .Wortschatz/Wortanwendungen||
|1|b|
|2|d|
|3|a|
|4|d|
|5|e|
|6|c|
|B. Vergleich/Gleichungen||
|1|d|
|2|d|
|3|a|
|5|29|
|6|10|
|7|5|
|C. Figuren erkennen||
|1|e|
|2|c|
|3|c|
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|**(A) Wortschatz/Wortanwendungen**||
|1.|b|
|2.|d|
|3.|a|
|4.|d|
|5.|e|
|6.|c|
|**(B) Vergleich/Gleichungen**||
|1.|d|
|2.|d|
|3.|a|
|5.|29|
|6.|10|
|7.|5|
|**(C) Figuren erkennen**||
|1.|e|
|2.|c|
|3.|c|

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type: forms
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- 1\. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass eine andere Person durch sie weder gefährdet oder belästigt wird, noch zu Schaden kommt und sind zur Abwendung von Gefahren verpflichtet. Das Eigentum anderer wird geachtet.
- 2\. Der Vormittagsunterricht beginnt 7:30 Uhr und endet 13:10 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt 13:40 Uhr. Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 7:15 Uhr gestattet. Die Schule ist bis 16:30 Uhr geöffnet.
- 3\. Schüler, die aufgrund der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bereits vor 7:00 Uhr auf dem Schulgelände ankommen, können eine Einlasskarte erhalten. Ab 6:30 Uhr besteht dann die Möglichkeit des Aufenthaltes für Schüler der Klassen 5-9 im Raum 205 (Lernwerkstatt) und für Schüler der gymnasialen Oberstufe im Schulclub (Kellergeschoss)
@ -27,7 +26,6 @@ type: forms
- 16\. Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gebäude sind Schüler und Lehrer gemeinsam verantwortlich. Die jeweils letzte Klasse in einem Raum stellt die Stühle hoch (nach Reinigungsplan) und schließt die Fenster. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel und die Kreideablage.
- 17\. Auf der Spielfläche am Basketballkorb ist das Basketballspielen gestattet. Die Tischtennisplatten sind nur zum Tischtennisspiel zu nutzen. Alle anderen Ballspielarten sind auf dem Schulhof nicht erlaubt.
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Halle, den 06. August 2009