Update Statische Seiten “schuelerrat-geschaeftsordnung”

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@ -1,11 +1,9 @@
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title: "Geschäftsordnung" title: Geschäftsordnung
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## 1. Namensgebung ## 1. Namensgebung
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG. Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG.
@ -25,23 +23,26 @@ Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weite
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe: Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
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- Vorstand
- Vollversammlung * Vorstand
- Delegation zum Stadtschülerrat * Vollversammlung
- Beirat des Schülerrates * Delegation zum Stadtschülerrat
{{% /content %}} * Beirat des Schülerrates
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Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden. Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden.
## 5. Vorstand ## 5. Vorstand
Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums. Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
Der Vorstand besteht aus: Der Vorstand besteht aus:
{{% content %}} {{% content %}}
- einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
- einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden * einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
- weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer) * einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
{{% /content %}} * weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
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Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl. Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
@ -63,7 +64,7 @@ Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnas
Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
### 6. [A] Vertreter in der Gesamtkonferenz ### 6. \[A] Vertreter in der Gesamtkonferenz
(1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter. (1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
@ -110,7 +111,7 @@ Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten M
Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt. Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt.
### 10. [A] Abstimmungen ### 10. \[A] Abstimmungen
Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben. Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
@ -122,5 +123,4 @@ Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokrat
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Letzte Änderung: 14.06.2017
>Letzte Änderung: 14.06.2017