Die Schülervertretung ist die offizielle Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler des Georg-Cantor-Gymnasiums gegenüber der Schulleitung, dem Schulelternrat, dem Förderverein, sonstigen innerschulischen Institutionen, dem Stadtschülerrat Halle (Saale), sonstigen Institutionen der Bildungspolitik sowie der Öffentlichkeit nach §49 SchulG LSA.
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums setzt sich aus allen Klassensprechern der Klassen, sowie dem Vorstand der Schülervertretung zusammen und ist das höchste beschlussfassende Organ der Schülervertretung.
Der Schülerrat tritt gemäß der aktuellen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Sommerferien zusammen.
Die Teilnahme an Sitzungen ist für alle Mitglieder des Schülerrats verpflichtend, Ausnahmen sind bei schulischen Terminen oder Anlässen möglich. Bei Nichtteilnahme an einer Sitzung ist der Stellvertreter zu entsenden, der für diese Sitzung die Rechte eines Schülerratsmitglieds bekommt.
Der Schülerrat ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
#### **3. Beirat**
Der Schülerbeirat des Georg-Cantor-Gymnasiums besteht aus freiwilligen Mitgliedern, unabhängig von Klassenstufe oder Mitgliedschaft in anderen Gremien. Eine Liste anwesender Mitglieder ist stets zu führen und zu aktualisieren.
Der Schülerbeirat hat beratende und unterstützende Funktion und kann Beschlussvorlagen in den Schülerrat einbringen, basisdemokratische Abstimmungen einleiten und eigene Beschlüsse fassen.
Der Schülerbeirat ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
Der Schülerbeirat wählt aus seiner Mitte einen oder zwei Vorsitzende. Diese haben die Aufgabe, die Sitzungen des Schülerbeirats zu leiten und repräsentieren den Schülerbeirat nach außen.
Der Vorstand der Schülervertretung ist das zweithöchste beschlussfassende Organ der Schülervertretung und hat die Aufgabe, diese nach außen zu repräsentieren.
* Einem oder zwei Vorsitzenden der Schülervertretung, welche den Titel Schülersprecher tragen dürfen und von der gesamten Schülerschaft aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese übernehmen auch den Vorsitz im Schülerrat.
* Einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, welche auf Vorschlag der Vorsitzenden vom Vorstand gewählt werden.
Die Delegierten haben die Aufgabe, die Schülervertretung des Georg-Cantor-Gymnasiums nach außen zu repräsentieren und Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Schülervertretung aufzubauen.
Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso viele Vertreter in die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen, wie von der Schulleitung vorgegeben, und mindestens halb so viele Stellvertreter.
Zwei der zu vergebenden Plätze in der Gesamtkonferenz gehen automatisch an die zwei Schülersprecher oder einen Schülersprecher und einen Stellvertreter.
Für die Durchführung der Abstimmung wird ein Wahlvorstand aus der Mitte des durchführenden Gremiums gewählt. Dem Wahlvorstand obliegen die Entscheidungen über die Art der Abstimmung, die Fragestellung, sowie die Durchführung. Der Wahlvorstand gewährleistet die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze.
Für alle durchzuführenden Wahlen gelten die Wahlrechtsgrundsätze und die Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Einhaltung dieser ist vom Vorstand zu gewährleisten.