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Qualifizierte Selbstauskunft 2021-10-08T15:27:17+06:00 false media/backgrounds/page-title.png media/forms/corona.jpg forms

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten die Antigen-Selbsttests in der Schule gegen Empfangsbestätigung abholen können, um diese dann zu Hause mit ihren Kindern durchzuführen. In diesem Fall sind die Durchführung des Antigen-Selbsttests und das Testergebnis durch eine qualifizierte Selbstauskunft der Erziehungsberechtigten zu bestätigen.

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Datenschutzhinweis:

Die qualifizierte Selbstauskunft kann von der Schule erfasst und dokumentiert werden. Die Dokumentation ist unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, wenn sie für die Kontrolle der Frist, dass die Ausstellung der qualifizierten Selbstauskunft und die Vornahme des Tests nicht länger als drei Tage zurückliegen, nicht mehr benötigt wird. Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist die Schule. Diese erfüllt die Betroffenenrechte gemäß Artikel 13 Absatz 2 der EU-Datenschutz- Grundverordnung - DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung). Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) können dem Verantwortlichen gegenüber geltend gemacht werden. Beschwerden hinsichtlich der Datenverarbeitung können beim Verantwortlichen, dem Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingelegt werden. Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Schule können bei der Schule
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