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Qualifizierte Selbstauskunft | 2021-10-08T15:27:17+06:00 | false | media/backgrounds/page-title.png | media/forms/corona.jpg | forms |
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten die Antigen-Selbsttests in der Schule gegen Empfangsbestätigung abholen können, um diese dann zu Hause mit ihren Kindern durchzuführen. In diesem Fall sind die Durchführung des Antigen-Selbsttests und das Testergebnis durch eine qualifizierte Selbstauskunft der Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
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Datenschutzhinweis:
Die qualifizierte Selbstauskunft kann von der Schule erfasst und dokumentiert werden. Die
Dokumentation ist unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, wenn sie für die Kontrolle der
Frist, dass die Ausstellung der qualifizierten Selbstauskunft und die Vornahme des Tests nicht
länger als drei Tage zurückliegen, nicht mehr benötigt wird.
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