Added new Forms for Corona

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Denys Konovalov 2021-10-08 21:03:17 +02:00
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commit 6b1c2b21cb
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title: "Auskunft zum Impfstatus"
date: 2021-10-08T15:27:17+06:00
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Diese Testpflicht entfällt für alle vollständig Geimpften bzw. Genesenen, was ebenfalls durch eine Auskunft zum Impfstatus nachgewiesen werden kann. Selbstverständlich besteht dennoch auch für diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, an der Schultestung regelmäßig teilzunehmen. Hierzu ist jedoch das Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung notwendig. Jeder Antigen-Selbsttest erhöht die Sicherheit in der Schule. Mit jedem Test sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine ansteckende Person über längere Zeit im Klassenzimmer sitzt.
{{< download link="https://moodle.bildung-lsa.de/gcg/pluginfile.php/2/course/section/1/Impfstatus.pdf" title="Auskunft zum Impfstatus" >}}

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title: "Einverständniserklärung zur Testung"
date: 2021-10-08T15:27:17+06:00
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type: "forms"
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Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet am ersten Schultag (2.9.2021) und anschließend in den darauffolgenden zwei Schulwochen dreimal pro Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest in der Schule durchzuführen. Ab der 38. Kalenderwoche kehren wir wieder zum bekannten zweimal wöchentlichen Testzyklus zurück. Diese Selbsttests dürfen von minderjährigen Schülerinnen und Schüler nur dann in der Schule durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese Einverständniserklärung muss am ersten Schultag (02.09.2021) abgegeben werden und ist bis auf Widerruf gültig.
{{< download link="https://moodle.bildung-lsa.de/gcg/pluginfile.php/2/course/section/1/Einverst%C3%A4ndniserkl%20%281%29.pdf" title="Einverständniserklärung" >}}

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title: "Gesundheitsbogen Coronavirus"
date: 2020-07-09T15:27:17+06:00
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Für den Schutz unserer Schüler und Lehrer vor dem Coronavirus muss jede Woche der vollständig ausgefüllte und von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Gesundheitsbogen abgegeben werden.
Bei Anfrage können die Informationen an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
{{< download link="/media/forms/Gesundheitsbogen_Coronavirus.pdf" title="Gesundheitsbogen" >}}
## Datenschutzhinweise
Diese Selbstauskunft und die dort eingetragenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich in der Schule und ausschließlich in Papierform (keine elektronische Speicherung) aufbewahrt.
Eine weitere Datenverarbeitung findet nur statt, wenn innerhalb von vier Wochen nach Abgabe der Erklärung in der Schule festgestellt werden sollte, dass die Schülerin oder der Schüler eine ihrer/seiner Kontaktpersonen in diesem Schulgebäude positiv auf COVID-19 getestet werden sollte. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten genutzt, um mögliche Kontaktpersonen identifizieren zu können. Die Daten würden in diesem Fall auch an die örtlichen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.
Die Datenerhebung, Datenaufbewahrung und evtl. Datenverwendung dienen also ausschließlich dem Gesundheitsschutz der Schülerin/des Schülers und möglicher Kontaktpersonen.
Die Daten werden spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Erklärung in der Schule vernichtet.

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title: "Qualifizierte Selbstauskunft"
date: 2021-10-08T15:27:17+06:00
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type: "forms"
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Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten die Antigen-Selbsttests in der Schule gegen Empfangsbestätigung abholen können, um diese dann zu Hause mit ihren Kindern durchzuführen. In diesem Fall sind die Durchführung des Antigen-Selbsttests und das Testergebnis durch eine qualifizierte Selbstauskunft der Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
{{< download link="https://moodle.bildung-lsa.de/gcg/pluginfile.php/2/course/section/1/qualifiz%20Selbstauskunft.pdf" title="Qualifizierte Selbstauskunft" >}}
## Datenschutzhinweis:
Die qualifizierte Selbstauskunft kann von der Schule erfasst und dokumentiert werden. Die
Dokumentation ist unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, wenn sie für die Kontrolle der
Frist, dass die Ausstellung der qualifizierten Selbstauskunft und die Vornahme des Tests nicht
länger als drei Tage zurückliegen, nicht mehr benötigt wird.
Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist die Schule. Diese erfüllt die Betroffenenrechte
gemäß Artikel 13 Absatz 2 der EU-Datenschutz- Grundverordnung - DSGVO (Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung). Das Recht auf
Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Artikel 21
DSGVO) können dem Verantwortlichen gegenüber geltend gemacht werden. Beschwerden
hinsichtlich der Datenverarbeitung können beim Verantwortlichen, dem
Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen oder dem Landesbeauftragten für den
Datenschutz Sachsen-Anhalt eingelegt werden.
Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Schule können bei der Schule
erfragt werden.

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title: "Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen"
date: 2021-10-08T15:27:17+06:00
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Hier finden Sie den aktuellen Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus.
{{< download link="https://moodle.bildung-lsa.de/gcg/pluginfile.php/2/course/section/1/RHPlan%20%281%29.pdf" title="Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen" >}}

@ -17,11 +17,14 @@ Wir sind für alle Beschwerden und Vorhaben unserer Schüler zuständig, tragen
## Ansprechpartner
### Lena Kauer
### Hagen Häußler
Schülersprecherin (Klasse 11)
### Hagen Häußler
Schülersprecher (Klasse 10)
### Elias Peschek
Schülersprecher (Klasse 9)
### Denys Konovalov
Schülerbeirat
## Kontaktmöglichkeiten