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Einverständniserklärung zur Testung | 2021-10-08T15:27:17+06:00 | false | media/backgrounds/page-title.png | media/forms/corona.jpg | forms |
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet am ersten Schultag (2.9.2021) und anschließend in den darauffolgenden zwei Schulwochen dreimal pro Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest in der Schule durchzuführen. Ab der 38. Kalenderwoche kehren wir wieder zum bekannten zweimal wöchentlichen Testzyklus zurück. Diese Selbsttests dürfen von minderjährigen Schülerinnen und Schüler nur dann in der Schule durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese Einverständniserklärung muss am ersten Schultag (02.09.2021) abgegeben werden und ist bis auf Widerruf gültig.
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